Informationen zu Besuchsreglungen und Neueinzügen
Auf Grund der auch im Kanton Schaffhausen steigenden Fallzahlen des Corona-Virus
hat die Stiftung Schönhalde präventive Covid-19 Schutzmassnahmen wie folgt erlassen:
- Der Zugang ist nur für gesunde Besucher gestattet (d.h. ohne Grippesymptome, Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- und Geschmacksinn)
- Beim Eintritt in die Schönhalde desinfizieren Sie die Hände und melden sich beim Empfang an. Dort registrieren Sie sich mit dem
Zutrittsformular Covid-19 - Im ganzen Gebäude gilt die Maskentragpflicht (eine Maske kann am Empfang kostenlos bezogen werden)
- Der Aufenthaltsraum ist nur noch für Wohnheim-Bewohner/innen zugänglich
- Ein Bewohner/eine Bewohnerin darf eine Besuchende Person zeitgleich empfangen
- Die Besuchergruppen setzen sich an einen unbesetzten Tisch
- In der Cafeteria gilt der Mindestabstand von 1.5m; wer am Tisch sitzt, kann die Maske ablegen; wer den Tisch verlässt, zieht die Maske wieder an
- Bei Neueintritten aus einer Klinik wird eine Bestätigung verlangt, dass die Person Covid-19 negativ ist.
Es können keine Ausnahmen oder Sonderregelungen bewilligt werden. - Bei Neueintritten aus einem privaten Umfeld muss bei Eintritt ein negativer Covid-19 Test vorliegen.
Es können keine Ausnahmen oder Sonderregelungen bewilligt werden.
Ferner gelten die zwingenden Vorschrifts- und Schutzmassnahmen des Bundes (BAG).
Wir danken allen Mitarbeitenden, Bewohnenden und Besuchenden herzlich für ihre Solidarität – gerade in schwierigen und herausfordernden Zeit macht
sie uns stark.
Wir wünschen allen weiterhin beste Gesundheit!