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Informationen zu Besuchsregelungen und Neueinzügen

  • Der Zugang ist nur für gesunde Besucher gestattet (d.h. ohne Grippesymptome, Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- und Geschmacksinn).
  • Besucherinnen und Besucher müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können.
  • Beim Eintritt in die Schönhalde desinfizieren Sie die Hände und melden sich beim Empfang an. Dort registrieren Sie sich mit dem Zutrittsformular Covid-19.
  • Im ganzen Gebäude gilt die Maskentragpflicht (am Empfang wird Ihnen kostenlos eine neue Hygienemaske ausgehändigt).
  • Der Aufenthaltsraum ist nur für Wohnheim-Bewohner/innen zugänglich.
  • Besuche sind nur mit Voranmeldung gestattet.
  • Ein Bewohner/eine Bewohnerin darf eine Besuchende Person zeitgleich empfangen.
  • Die Besuchergruppen setzen sich an einen unbesetzten Tisch.
  • In der Cafeteria gilt der Mindestabstand von 1.5m; wer am Tisch sitzt, kann die Maske ablegen; wer den Tisch verlässt, zieht die Maske wieder an.
  • Bei Neueintritten oder Übertritten aus einer Klinik wird ein negativer PCR-Test oder ein negativer Antigen-Schnelltest vorausgesetzt. Der Antigen-Schnelltest kann auch von den Mitarbeitenden der Schönhalde durchgeführt werden.
  • Bei Neueintritten aus einem privaten Umfeld muss bei Eintritt ein negativer Covid-19 Test vorliegen.
    Es können keine Ausnahmen oder Sonderregelungen bewilligt werden.
  • Mitarbeitende, Klientinnen und Klienten wurden auf freiwilliger Basis gegen Covid-19 geimpft.

Ferner gelten die zwingenden Vorschrifts- und Schutzmassnahmen des Bundes (BAG) und des Kantonsärztlichen Dienstes Schaffhausen.

Wir danken allen Mitarbeitenden, Bewohnenden und Besuchenden herzlich für ihre Solidarität – gerade in schwierigen und herausfordernden Zeit macht sie uns stark.

Wir wünschen allen weiterhin beste Gesundheit!

 

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