Informationen zu Besuchsregelungen und Neueinzügen
- Der Zugang ist nur für gesunde Besucher gestattet (d.h. ohne Grippesymptome, Fieber, Husten, Verlust von Geruchs- und Geschmacksinn).
- Besucherinnen und Besucher müssen ein gültiges Covid-Zertifikat vorweisen können.
- Beim Eintritt in die Schönhalde desinfizieren Sie die Hände und melden sich beim Empfang an. Dort registrieren Sie sich mit dem Zutrittsformular Covid-19.
- Im ganzen Gebäude gilt die Maskentragpflicht (am Empfang wird Ihnen kostenlos eine neue Hygienemaske ausgehändigt).
- Der Aufenthaltsraum ist nur für Wohnheim-Bewohner/innen zugänglich.
- Besuche sind nur mit Voranmeldung gestattet.
- Ein Bewohner/eine Bewohnerin darf eine Besuchende Person zeitgleich empfangen.
- Die Besuchergruppen setzen sich an einen unbesetzten Tisch.
- In der Cafeteria gilt der Mindestabstand von 1.5m; wer am Tisch sitzt, kann die Maske ablegen; wer den Tisch verlässt, zieht die Maske wieder an.
- Bei Neueintritten oder Übertritten aus einer Klinik wird ein negativer PCR-Test oder ein negativer Antigen-Schnelltest vorausgesetzt. Der Antigen-Schnelltest kann auch von den Mitarbeitenden der Schönhalde durchgeführt werden.
- Bei Neueintritten aus einem privaten Umfeld muss bei Eintritt ein negativer Covid-19 Test vorliegen.
Es können keine Ausnahmen oder Sonderregelungen bewilligt werden. - Mitarbeitende, Klientinnen und Klienten wurden auf freiwilliger Basis gegen Covid-19 geimpft.
Ferner gelten die zwingenden Vorschrifts- und Schutzmassnahmen des Bundes (BAG) und des Kantonsärztlichen Dienstes Schaffhausen.
Wir danken allen Mitarbeitenden, Bewohnenden und Besuchenden herzlich für ihre Solidarität – gerade in schwierigen und herausfordernden Zeit macht sie uns stark.
Wir wünschen allen weiterhin beste Gesundheit!