Als gemeinnützige Institution freuen wir uns über Ihre Spende und danken Ihnen auch im Namen unserer Bewohner und Bewohnerinnen herzlich für Ihre Spende! Wir sind bestrebt die begrenzten Mittel möglichst direkt, sinnvoll, effizient und ihrem Zweck entsprechend einzusetzen, um unseren Bewohnerinnen und Bewohnern ein sicheres Zuhause und eine möglichst hohe Lebensqualität zu bieten.
Zuwendungen an die Stiftung Schönhalde können bis zu einem vom Kanton festgelegten Abzug vom steuerbaren Einkommen abgezogen werden.
Unser Spendenkonto lautet:
Spendenkonto |
| Schaffhauser Kantonalbank Kto. 642.657-0 101 Postcheck: 82-50-5 CH57 0078 2006 4265 7010 1 |
